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VG Berlin, 24.08.2018 - 5 K 229.16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.08.2018 - 5 K 229.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 4 B 19.18
- BVerwG, 27.05.2020 - 2 B 16.20
- BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 08.09.2020 - 5 L 664.19
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung
Mit Urteil vom 24. August 2018 (5 K 229.16) entschied die Kammer, dass die Klage zwar nur teilweise zulässig, insoweit aber begründet war, als die Antragsgegnerin im Zeitpunkt des Abbruchs des Auswahlverfahrens verpflichtet gewesen ist, über die Bewerbung der Antragstellerin erneut zu entscheiden, weil die Auswahlentscheidung unter Missachtung maßgeblichen Verfahrensrechts zustande gekommen ist.